Wer ist Bestattungspflichtig?

Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind verpflichtet, für die Durchführung der Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Überführung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen zu sorgen. Für die Kosten der Bestattung haben Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen aufzukommen. Verantwortlich für die Bestattung sind grundsätzlich die bestattungspflichtigen Personen in der durch Landesbestattungsgesetze festgelegten Reihenfolge. Für das Land Niedersachsen gilt folgende Reihenfolge:

  • Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • die Kinder
  • die Enkelkinder
  • die Eltern
  • die Großeltern
  • die Geschwister

In einzelnen Bundesländern sind Lebenspartner und nicht eheliche Lebensgefährten noch nicht in die Regelung aufgenommen. Auch die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit werden teilweise unterschiedlich behandelt. Bei gleichrangig Verpflichteten werden die Älteren vor den Jüngeren als bestattungspflichtig eingestuft.

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