Patientenverfügung

Ein selbstbestimmtes Ende

Der medizinische Fortschritt ermöglicht vieles. Aber nicht jeder Mensch möchte die lebensverlängernden Maßnahmen in Anspruch nehmen, die heute zur Verfügung stehen. Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte.

Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Es gibt zwei Arten von Patientenverfügung: Sie können entweder festlegen, dass jede mögliche Maßnahme zur Lebensverlängerung ausgeschöpft werden soll(pro Vita), oder Sie können auf solche Maßnahmen ausdrücklich verzichten (contra Vita). Bevor Sie ein solches Schriftstück verfassen, sollten Sie Rücksprache mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt halten und sich genau informieren. Falls Sie eine Patientenverfügung aufsetzen, sollte diese im Bedarfsfall gut zugänglich sein.

Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an: PDF-BMJ

Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:
http://www.ekd.de/patientenvorsorge

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