Ratgeber rund um Trauer und Sterbefall

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Ratgeber

zum Thema Tod und Trauer

  • 06/08/2021
    Patientenverfügung

    Ein selbstbestimmtes Ende

    Der medizinische Fortschritt ermöglicht vieles. Aber nicht jeder Mensch möchte die lebensverlängernden Maßnahmen in Anspruch nehmen, die heute zur Verfügung stehen. Eine Patientenverfügung legt als gesetzlich anerkannte Grundlage die medizinische Versorgung in der letzten Lebensphase genau fest – nur für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit verloren gehen sollte.

    Dies tritt in der Regel durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall ein. Es gibt zwei Arten von Patientenverfügung: Sie können entweder festlegen, dass jede mögliche Maßnahme zur Lebensverlängerung ausgeschöpft werden soll(pro Vita), oder Sie können auf solche Maßnahmen ausdrücklich verzichten (contra Vita). Bevor Sie ein solches Schriftstück verfassen, sollten Sie Rücksprache mit Ihren Angehörigen und Ihrem Hausarzt halten und sich genau informieren. Falls Sie eine Patientenverfügung aufsetzen, sollte diese im Bedarfsfall gut zugänglich sein.

    Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

    Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zu diesem Thema zum Download an: PDF-BMJ

    Alternativ dazu bietet die Deutsche Bischofskonferenz mit der christlichen Patientenverfügung eine überkonfessionelle Alternative. Dieser Ratgeber enthält neben den erforderlichen juristischen Informationen eine klare geistliche Beratung zum Thema:
    http://www.ekd.de/patientenvorsorge

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  • 06/08/2021
    Organspende

    Bewusst entscheiden

    Viele Schwerstkranke warten auf ein passendes Spenderorgan, das ihr Leben verlängern und etwas lebenswerter machen könnte. Eine Organspende ist bei uns eine freiwillige Handlung. Auf die zurückliegenden Missbrauchsfälle hat sowohl der Gesetzgeber als auch die medizinische Seite durch strengere Regelungen reagiert. Trotzdem sind nur noch wenige Menschen dazu bereit. Wenn der Hirntod eindeutig festgestellt wird, müssen die zuständigen Ärzte die Angehörigen um die Erlaubnis zur Organspende bitten. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt und bei sich trägt, erleichtert Angehörigen und Ärzten eine belastende Entscheidung. 

    Es ist möglich, das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende generell zu erteilen oder auf bestimmte Organe oder Gewebe einzuschränken. In jedem Fall schafft der Organspendeausweis Klarheit ‒ es ist auch möglich, damit einer Organ- und Gewebespende ausdrücklich zu widersprechen. Wenn Sie einen Organspendeausweis ausfüllen, bedeutet dies also zunächst nur, dass Sie Ihr Persönlichkeitsrecht wahrnehmen. 

    In der Zeile „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ können Sie eine Person benennen, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Sie treffen keine bindende Entscheidung auf Lebenszeit, da Ihr Ausweis nicht offiziell registriert oder hinterlegt wird.

    Sie erhalten einen Organspendeausweis bei Ihrem Arzt oder in der Apotheke, können ihn aber auch hier als PDF herunterladen.
    Download Organspendeausweis

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  • 06/08/2021
    Erbrecht

    So sieht es das Gesetz vor …

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine gesetzliche Erbfolge festgelegt. Diese setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat. Die gesetzliche Erbfolge legt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen fest. Ihnen steht ungeachtet der testamentarisch festgelegten Verfügung ein Pflichtteil des Erbes zu.

    Hierbei sind:

    • Erben erster Ordnung: Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel
    • Erben zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
    • Erben dritter Ordnung: Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

    Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Angehörige, die den Verstorbenen gepflegt haben, werden nach der Erbrechtsreform aus dem Jahr 2010 höher am Erbe beteiligt.

    Es ist sinnvoll, sich frühzeitig über die gesetzlichen Steuerfreibeträge zu erkundigen. Durch eine Schenkung können Sie eventuell unnötig hohe Erbschaftssteuern vermeiden.

    Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. 

    Das Bundesministerium der Justiz bietet folgende Broschüre zum Erbrecht als Download an:
    Erbrecht

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  • 06/08/2021
    Wie verfasse ich mein Testament?

    Worauf Sie achten müssen …

    Wenn Sie besondere Wünsche hinsichtlich Ihres Vermögens haben und die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht ausreicht, sollten Sie ein Testament verfassen. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung. 

    Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.

    Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z. B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testamentes rechtzeitig unterrichtet werden.

    Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

    Das Bundesministerium der Justiz bietet folgende Broschüre zum Erbrecht als Download an:
    BMJ

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  • 06/08/2021
    Wie kann ich meinem Kind den Tod erklären?

    Einfühlsam trösten

    Kinder spüren nicht nur die eigene Verunsicherung, sondern auch die Trauer der Erwachsenen, wenn ein Mensch aus dem nahen Umfeld stirbt. Der Verlust bedeutet für sie eine einschneidende Veränderung, vor allem, wenn sie zum ersten Mal damit konfrontiert sind. Wie mit der eigenen Trauer umgehen, wenn Großeltern, Eltern oder Geschwister gestorben sind? Kinder kennen noch keine Tabus, ihre Reaktionen sind unverfälscht. Deshalb fühlen sich Erwachsene schnell von ihnen überfordert. Nehmen Sie alle Fragen Ihres Kindes ernst und versuchen Sie, eine ehrliche Antwort darauf zu finden. Beziehen Sie Ihre eigenen Ängste in das Gespräch mit ein, aber benutzen Sie Beschreibungen und Bilder, die altersgemäß sind.

    Lassen Sie Ihr Kind Ihre Liebe jetzt besonders spüren und nehmen Sie sich Zeit füreinander. Rituale können dabei helfen, das Unbegreifliche des Ereignisses zu realisieren. Besuchen Sie gemeinsam das Grab, zünden Sie Kerzen für den Verstorbenen an und integrieren Sie das Gedenken an ihn in Ihren Familienalltag.

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  • 06/08/2021
    Wenn ein Kind stirbt

    Viel zu früh …

    Vermutlich gibt es nichts Tragischeres als den Tod des eigenen Kindes. Wenn dieses Ereignis ohne die Vorwarnung einer schweren Krankheit eintritt, sind die psychischen Folgen extrem schwer zu verkraften. Die betroffenen Eltern leiden unter Schuldgefühlen, auch wenn sie keinerlei Schuld trifft, ihr Leben verliert die Unbeschwertheit. Der Verlust eines ungeborenen Kindes kann ebenso traurig und belastend sein.

    Wir finden es wichtig und richtig, verstorbenen Frühchen und Totgeburten einen Namen zu geben und das Kind beizusetzen, um die Trauerarbeit ein wenig zu erleichtern. Seit einiger Zeit ist es möglich, beim Standesamt eine Beurkundung des Kindes durchführen zu lassen. Außerdem raten wir allen Eltern, die ihr Kind verlieren, angesichts der Schwere der Situation fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt einfühlsame kirchliche oder psychologische Trauerbegleitung sowie Selbsthilfegruppen, in denen Sie Beistand erfahren – wir vermitteln Ihnen gerne Ansprechpartner in Ihrer Nähe. Aber auch bei uns sind Sie immer herzlich willkommen.

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  • 06/08/2021
    Trauerhilfe

    Wenn der Lebenspartner, ein Elternteil oder sogar das eigene Kind stirbt, verliert das eigene Leben sein Gleichgewicht. Manche Menschen brauchen sehr viel Zeit, um wieder Mut zu schöpfen, manchmal tritt jedoch auch eine tiefe traumatische Störung ein. Für die Betroffenen ist es schwer, diese selbst zu erkennen, auch falsche Schamgefühle können eine Rolle spielen.

    Es gibt keinen einheitlichen Weg, um mit einem so schweren Verlust zurechtzukommen. Oft ist das eigene Umfeld mit der Situation überfordert. Bitte zögern Sie nicht, uns im Bedarfsfall anzusprechen und um Hilfe zu bitten. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch auch professionelle Ansprechpartner und Selbsthilfegruppen. Hier finden Sie einige Kontaktadressen.

    Hospiz Geborgen bis zuletzt

    Trauerkaffee jeden 1. Samstag im Ev. Altenheim am Steinberg
    Schlesierstr. 7, 31137 Hildesheim von 15:00 – 17:00 Uhr

    Trauerzentrum Hildesheim

    Leiterin:
    Diplom-Pädagogin Frau Birgit Trümper
    05121 - 29 67 30
    Begleitung für trauernde Kinder, Jugendliche und Eltern.

     

    Trauercafé Sarstedt

    Trauerbegleiterin Maria Kalberlah

    Ab dem 2. August 2017
    Jeden 1. Mittwoch im Monat,
    15.00-17.00 Uhr, Mütterzentrum Sarstedt,
    Bahnhofstraße 1, 31157 Sarstedt

    Freiberufliche Trauerbegleiter

    Herr Andreas Metge
    Frau Bury-Grimm

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  • 06/08/2021
    Kondolenzratgeber

    Mitgefühl zeigen - die passenden Worte finden

    Einem Trauernden gegenüber fühlen sich viele Menschen hilflos und überfordert. Die Worte „Mein Beileid“ klingen schnell abgenutzt und verlieren ihre Bedeutung. Ein Händedruck oder eine herzliche Umarmung erreichen den Trauernden bestimmt. Falls Sie keine Gelegenheit haben, zur Beisetzung zu kommen, können Sie einen persönlichen Brief schreiben. Für die richtigen Worte gibt es jedoch kein einfaches Rezept.

    Lassen Sie den Hinterbliebenen so konkret wie möglich wissen, was der Verstorbene Ihnen bedeutet hat und dass auch Sie ihn vermissen. Schreiben Sie in einfachen Worten und verzichten Sie auf Floskeln. Sie können zum Beispiel ein besonderes Erlebnis mit dem Verstorbenen schildern oder eine Eigenschaft, an die Sie sich gut erinnern. Versuchen Sie nicht, das Ereignis zu relativieren. Vielleicht können Sie sogar praktische, persönliche Unterstützung anbieten. Trauen Sie Ihren eigenen Gefühlen und Impulsen und lassen Sie sich auf Ihr Gegenüber ein ‒ damit helfen und trösten Sie am meisten.

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  • 06/08/2021
    Digitaler Nachlass

    Als digitalen Nachlass bezeichnet man Daten im Internet, die nach dem Tode des Benutzers weiter bestehen. Dazu zählen z. B. Leistungen, die soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, YouTube, XING, Google+, E-Mail-Dienste oder Vermittlungsagenturen zur Verfügung stellen.

    Die Rechte für diese Daten übernehmen die Erben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, alle wichtigen Zugangsdaten und Passwörter so zu hinterlegen, dass es den nächsten Angehörigen im Todesfall möglich ist, unter Vorlage einer Sterbeurkunde Accounts zu löschen.

    In der heutigen Zeit gehört eine „Web-Identität“ zum Alltag. Jeder, der Onlinebanking betreibt, oder bei einem der vielen Onlinehändler etwas einkauft, E-Mails verschickt, oder auch nur etwas „googelt“, ist Teil des World-Wide-Web.

    Mehr als drei Viertel der Menschen in Deutschland sind im Internet aktiv, Tendenz täglich steigend. Aber was ist zu tun, wenn die reale Identität endet? Welche Seiten sollten, oder müssen deaktiviert, welche Online-Unternehmen benachrichtigt werden. Welche persönlichen Daten können aus dem Netz wie entfernt werden.

    Gerne stehen wir Ihnen auch bei diesem aktuellen Thema mit Rat und Tat zur Seite, sprechen Sie uns hierauf an!

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  • 06/08/2021
    Bestattungskosten

    Wie viel kostet eine Bestattung und wie setzen sich die Kosten zusammen?

    Die Kosten jeder Bestattung setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen und sind jedes Mal unterschiedlich. Neben den Eigenleistungen des Bestatters (z. B. Beratung, Überführung, Versorgung des Verstorbenen) und sogenannten Fremdleistungen (z. B. Florist, Steinmetz) gibt es die städtischen und kirchlichen Gebühren für Ämter und Friedhofsverwaltungen bzw. Krematorien. Im Beratungsgespräch treffen die Angehörigen individuelle Entscheidungen darüber, welche Leistungen sie in Anspruch nehmen möchten. Preistransparenz ist daher wichtig, aber nicht immer selbstverständlich. Gegenüber Pauschalangeboten sollten Sie skeptisch sein, da Gebühren von unseriösen Anbietern oft nicht erwähnt werden. Unser Institut klärt Sie rechtzeitig über die entstehenden Kosten auf. 

    Eine würdevolle Bestattung ist für jeden Menschen möglich, unabhängig von seinem Budget. Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie dazu Fragen haben.

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  • 06/08/2021
    Bestattungspflicht - Was ist das?

    Die Bestattungspflicht ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Totenfürsorgepflicht. Es ist die Verpflichtung, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. In Deutschland unterliegt diese Gesetzgebung den einzelnen Bundesländern, in denen es geringfügige Abweichungen gibt. Der Bestattung muss eine Leichenschau und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt vorausgehen.

    Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen entbindet nicht von der Bestattungspflicht. Diese besteht in den meisten Bundesländern auch unabhängig vom Erbrecht – z. B. auch bei ausgeschlagenem Erbe. Wer seiner Pflicht nicht freiwillig nachkommt, muss die Bestattungskosten bis auf wenige Ausnahmefälle trotzdem übernehmen.

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  • 23/03/2021
    Wer ist Bestattungspflichtig?

    Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind verpflichtet, für die Durchführung der Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Überführung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen zu sorgen. Für die Kosten der Bestattung haben Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen aufzukommen. Verantwortlich für die Bestattung sind grundsätzlich die bestattungspflichtigen Personen in der durch Landesbestattungsgesetze festgelegten Reihenfolge. Für das Land Niedersachsen gilt folgende Reihenfolge:

    • Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
    • die Kinder
    • die Enkelkinder
    • die Eltern
    • die Großeltern
    • die Geschwister

    In einzelnen Bundesländern sind Lebenspartner und nicht eheliche Lebensgefährten noch nicht in die Regelung aufgenommen. Auch die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit werden teilweise unterschiedlich behandelt. Bei gleichrangig Verpflichteten werden die Älteren vor den Jüngeren als bestattungspflichtig eingestuft.

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