Wie verfasse ich mein Testament?

Worauf Sie achten müssen …

Wenn Sie besondere Wünsche hinsichtlich Ihres Vermögens haben und die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht ausreicht, sollten Sie ein Testament verfassen. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung. 

Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dies zu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.

Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z. B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testamentes rechtzeitig unterrichtet werden.

Wir empfehlen, bei allen juristischen Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln.

Das Bundesministerium der Justiz bietet folgende Broschüre zum Erbrecht als Download an:
BMJ

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