Bestattungsvorsorge
Eine Sorge weniger
Die moderne Bestattungsvorsorge ist entstanden, weil viele Menschen ihre Angehörigen in einer emotional schwierigen Zeit entlasten möchten – und zwar nicht nur in finanzieller Hinsicht. Mit dem Älterwerden wird uns die Endlichkeit unseres eigenen Lebens bewusster. Ein Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass alle Wünsche, die der Verstorbene hinsichtlich seiner Bestattung geäußert hat, genau umgesetzt werden.
Auch für Menschen mit kleinerem Budget gibt es Wege, liebe- und würdevoll Abschied zu nehmen. Eine gewünschte Finanzierung wird genau auf Ihre Situation abgestimmt.
Was kann ich absichern?
Die Individualität steht bei diesem Thema erneut im Vordergrund. Von der Wahl des Sarges über die Formalitäten, die Grabform und den Ablauf der Trauerfeier kann jedes Detail, welches Ihnen wichtig ist, in den Vertrag aufgenommen werden.
Auch die Grabpflege kann auf diesem Wege abgesichert werden. Vielleicht möchten Sie manche Entscheidungen Ihren Lieben überlassen, aber dennoch einen abgesicherten Rahmen schaffen? Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung.
Bestattungsvorsorge bedeutet:
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selbst bestimmen
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Notwendiges regeln
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Angehörige entlasten
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Verantwortung in eigener Sache übernehmen
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie umfassend und transparent in allen Fragen der Bestattungsvorsorge.
Partner
Besonders bei der finanziellen Absicherung der Bestattungsvorsorge, ist es eine notwendige Voraussetzung mit kompetenten Partnern zusammen zu arbeiten.
Unser Vertrauen gilt hier:
Das Testament
Das Verfassen eines eigenen Testaments wird oft aufgeschoben, da man meint, dafür noch genug Zeit zu haben. Doch die Zeit vergeht schneller als gedacht, und es ist beruhigend, alles geregelt zu haben, um sicherzustellen, dass das Erbe gemäß den eigenen Wünschen aufgeteilt wird.
Jeder volljährige und geistig gesunde Mensch hat das Recht, ein Testament zu verfassen. Es muss eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und klare Angaben zu Namen, Ort und Datum enthalten.
Für eine rechtlich einwandfreie Erstellung eines Testaments ist es ratsam, einen Notar hinzuzuziehen, insbesondere wenn die Vermögensverhältnisse komplex sind oder unternehmerische Aktivitäten bestehen. Ein Notar kann die gewünschte Erbverteilung mündlich aufnehmen und sie dann handschriftlich festhalten, um sie anschließend zur Unterschrift vorzulegen.
Ehepartner setzen sich oft gemäß dem sogenannten "Berliner Testament" als gegenseitige Alleinerben ein, wobei die Kinder erst nach dem Tod beider Elternteile erben. Dies kann jedoch bei größeren Vermögen zu hohen steuerlichen Belastungen führen, daher sollten Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden.
Es ist jederzeit möglich, ein Testament zu ändern oder zu widerrufen. Es ist ratsam, den Angehörigen sowohl die Existenz als auch den Aufbewahrungsort des Testaments mitzuteilen.
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